Aktuelles zu Nutzungsverträgen von Windkraftanlagen in der Landwirtschaft
Über das Seminar
Datum: 18.06.2026 (09:00 - 11:30) 🔴Live (Online-Seminar)
Seminar-Beschreibung
Die Windenergie nimmt eine Schlüsselrolle in der Energiewende ein. Gleichzeitig steht sie stärker denn je im Spannungsfeld zwischen politischem Ausbauziel, genehmigungsrechtlicher Realität, Flächenverfügbarkeit und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.
Die aktuellen Entwicklungen im EEG, Veränderungen in den Ausschreibungsmechanismen, steigende Anforderungen an Genehmigungsverfahren sowie zunehmende Anforderungen an Akzeptanz und Beteiligung führen dazu, dass die Projektentwicklung heute deutlich komplexer geworden ist als noch vor wenigen Jahren.
Flächensicherung und Regionalplanung
Repowering bestehender Standorte
Netzanbindung und Systemintegration
sowie veränderte Finanzierungs- und Marktbedingungen
Die Veranstaltung greift diese Entwicklungen systematisch auf und verbindet – in bewährter Struktur – die betriebswirtschaftliche Betrachtung von Windenergieprojekten mit den aktuellen rechtlichen Anforderungen an Nutzungsverträge und Projektstrukturen.
Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung der Themen:
Erster Teil (09:00 – 10:15 Uhr)
1. Marktüberblick und politische Zielsetzungen
Ausbauziele und aktuelle Marktentwicklung
Rolle der Windenergie im Energiesystem
Aktuelle Diskussionen zum EEG und Ausschreibungsdesign
2. Investitions- und Kostenstruktur
Investitionskosten (Turbinen, Infrastruktur, Netzanbindung)
Betriebskosten, Wartung und Versicherungen
Einfluss von Zinsen, Lieferketten und Baukosten
3. Erlösmodelle und Vermarktung
EEG-Ausschreibungen und Marktprämienmodell
Direktvermarktung und PPA-Strukturen
Systemdienstleistungen und zusätzliche Erlöspotenzial
4. Flächensicherung und Standortentwicklung
Regionalplanung und Flächenkulissen
Wettbewerb um geeignete Standorte
Besonderheiten beim Repowering
5. Wirtschaftlichkeit und Risikobewertung
Renditeerwartungen und Investorenperspektive
Break-even-Analysen
Projektrisiken (Genehmigung, Markt, Netz, Akzeptanz)
Diskussion (10:00 – 10:15 Uhr)
Pause (10:15 – 10:30 Uhr)
Zweiter Teil (10:30 – 11:30 Uhr)
1. Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Nutzungsverträge im Kontext der Windenergie
Einfluss aktueller Gesetzesänderungen (EEG, Planungsrecht)
Schnittstellen zum öffentlichen Recht (BauGB, BImSchG)
2. Zentrale Vertragsbestandteile
Vertragsgegenstand und Flächennutzung
Laufzeiten und Verlängerungsoptionen
Rechte und Pflichten der Parteien
3. Vergütungs- und Beteiligungsmodelle
Pachtmodelle und Beteiligungssysteme
Flächenpacht vs. Beteiligung am Projekterfolg
Modelle zur kommunalen und regionalen Beteiligung
4. Risikoverteilung und Absicherung
Haftung und Versicherungen
Genehmigungsrisiken und Rücktrittsrechte
Projektübertragung und Rechtsnachfolge
5. Spezifische Herausforderungen 2026
Repowering-Verträge
Umgang mit Planungsunsicherheiten
Anpassungsklauseln bei regulatorischen Änderungen (EEG!)
6. Gestaltungsspielräume und Best Practices
Strategische Vertragsgestaltung
Verhandlung zwischen Eigentümer und Projektierer
Typische Fehler und Optimierungspotenziale
Abschlussdiskussion (11:15 – 11:30 Uhr)
Referenten

Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst.
Die anwaltliche Tätigkeit ist in allen Feldern des öffentlichen Rechts angesiedelt. Ausländische Mandanten berät Prof. Maslaton in diesen und anderen komplexen Angelegenheiten seit 1995.

Rechtsanwalt Ingolf Sonntag
Rechtsanwalt Sonntag betreut seit vielen Jahren Unternehmen und Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich auf den Gebieten des Energierechts, Bau-, Grundstücknutzungs-, Wege-, Miet- und Pachtrechts. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung aus einer Vielzahl von Gerichtsverfahren und seiner außergerichtlichen Beratungstätigkeit. Seit 2014 ist Rechtsanwalt Sonntag Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet insbesondere das Recht der Erneuerbaren Energien und insbesondere die damit verbundenen Fragen der Bau-, Grundstücks-, Wege- und Gebäudeflächennutzung sowie der damit verbundenen Vertragsgestaltung einschließlich vergaberechtlicher Fragestellungen.
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